Hauptmenü:
Woldemar von Heyden ließ dieses Gutshaus um 1850 errichten. Die Familie von Heiden war schon in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts in Besitz der Gutsanlage. Im frühen 19. Jahrhundert ging der Besitz in die Familie von Heiden-Linden über und Mitte des 19.Jahrhunderts wieder in den Familienbesitz der Familie von Heiden zurück. Anfang des 20. Jahrhunderts erhielt die westfälische Familie Meiering die Gutsanlage als Erbpacht und bewirtschaftete diese bis Kriegsende im Jahre 1945. Heute befindet sich das Gutshaus, in dem Ferienwohnungen eingerichtet sind, in Privatbesitz und steht unter Denkmalschutz.
© 2012
Lage: Mecklenburg-Vorpommern
Landkreis: Vorpommern-Greifswald
17126 Groß Toitin
Amt: Jarmen-Tutow